Erfüllung der Anforderungen gemäß Datenschutz Grundverordnung – gültig ab 25.05.2018 – weitestgehend abgeschlossen.

Mit dem 25.05.2018 rückt der Tag, an dem die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für alle Unternehmen in Deutschland und Europa bindend wird, immer näher und somit müssen jetzt kurzfristig alle Betriebe Maßnahmen ergreifen, um diese neuen Vorgaben Schritt für Schritt umzusetzen.

Eine dieser Vorgaben ist eine umfassende Nachweis- und Rechenschaftspflicht, so dass nicht nur die Sicherstellung der Datenschutzvorgaben nachweisbar ist, sondern auch proaktiv die Gewährleistung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus.

Unternehmen müssen jetzt aktiv nachweisen, dass Ihr Datenschutz funktioniert und das unabhängig davon, ob Schaden entstanden ist oder nicht!

Dies haben wir zum Anlass genommen unsere Kunden aktiv anzuschreiben um darüber zu informieren, dass wir die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts fristgerecht umsetzen.

Sollten Sie weitergehende Fragen zum Thema haben oder von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich gerne an unsere Datenschutzbeauftragte Frau Martina Demmel unter m.demmel@speer-edv.com.