Speer E-Learning Datenschutz

Wir machen Ihre Mitarbeiter fit für den Datenschutz!

Ganz ohne planungsintensive Vorbereitungen, bequem über unser webbasiertes E-Learning.     

  • Flexibel und unabhängig schulen mittels E-Learning in 3 Sequenzen je ca. 10 Minuten
  • Schulen und sensibilisieren der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz
  • Lernkontrolle & Teilnahmezertifikat als Schulungsnachweis

 

Flexibel und unabhängig schulen:

Über unsere E-Learning-Plattform schulen Sie alle Mitarbeiter ohne Organisationsaufwand. Denn Ihre Mitarbeiter schulen sich selbst, wenn diese die nötige Zeit und Aufmerksamkeit dafür haben.

Vermittlung der Datenschutzgrundlagen – kurzweilig und nachhaltig:

In diesem Kurs erhalten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 3 Sequenzen à ca. 10 Minuten eine Einführung in das Thema Datenschutz.
Es werden die Grundsätze des Datenschutzes (DSGVO) vermittelt, darüber hinaus lernen die Teilnehmenden, welche personenbezogenen Daten im Berufsalltag erhoben und verarbeitet werden dürfen und wie sie den Schutz dieser Daten sicherstellen können. Sie lernen die Rechte der Betroffenen kennen und wie Diesen Rechnung getragen wird. Auch das Thema Datenschutzverstöße, wie diese erkannt und vermieden werden können, ist Teil der Mitarbeitersensibilisierung.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als Bestätigung ihrer Kenntnisse im Datenschutz.

Schulungsnachweis durch Abschlusstest und Teilnahmezertifikat:

Dank der integrierten Lernkontrolle wird das personalisierte Teilnahmezertifikat erst ausgegeben, wenn der Mitarbeiter die Übungsfragen richtig beantwortet hat. Die Zertifikate dienen Ihnen als Nachweis für die korrekte Durchführung der geforderten Datenschutzschulungen, gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Die Einhaltung der Datenschutzregeln beginnt mit der Sensibilisierung der Beschäftigten.

Die Datenschutzschulung der Mitarbeiter muss als Nachweis für die Behörden dokumentiert werden (Zertifikat). Auf diese Weise kommt der Verantwortliche seiner Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO nach und minimiert sein Haftungsrisiko. 

Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiter (inklusive der Geschäftsleitung) eines Unternehmens im Bereich Datenschutz geschult werden, die regelmäßig im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeiten.

Die Schulung von Beschäftigten ist ein wichtiger Baustein der Datenschutz-Compliance.